- Schutzmaskenpflicht in allen Gottesdiensten
- bis maximal 50 Personen (in den Kapellen 20 Personen) Registration von Namen und Telefonnummer, allenfalls mittels Anmeldung
- Händedesinfektion
- Abstand von 1,5 Meter (ausser Personen aus dem gleichen Haushalt)
- Opfer in die Körbe bei den Ausgängen
- Abstand auch beim Kommuniongang
- Bei Gottesdiensten mit Covid-Zertifikatspflicht sind Anzahlbegrenzungen und Abstandspflicht aufgehoben