Was tun bei?

Abschied
Wenn der Tod eingetreten ist, geben Sie sich Raum für Ihre Gefühle, Gedanken und Trauerformen (Tränen, Stille, Rückzug, Musik, Gebet, Gespräch…)! Gebete finden Sie im Kirchengesangbuch 742 oder im Internet.
Benachrichtigen Sie die Angehörigen über den Tod!

Todesbescheinigung
Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies zuerst dem behandelnden Arzt (Hausarzt) mitgeteilt werden. Er stellt die Todesbescheinigung aus.
Stirbt der Angehörige im Spital oder im Altersheim erhalten Sie die Todesbescheinigung vom Spital oder vom Arzt des Altersheims. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen.
Bei Tod durch Unfall oder Suizid oder bei einem unklaren Todesfall wird die Polizei beigezogen. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst. Der Arzt wird dies in die Wege leiten.

Vorbereitung des Verstorbenen
Wenn die Spitex den Toten betreut hat, wird sie Ihnen helfen, den Toten vorzubereiten (Waschen, Totenhemd oder Festkleidung oder gewohnte Kleidung anziehen…). Andernfalls wird das Bestattungsinstitut dies tun.

Seelsorge
Wenn Sie es wünschen, kommt ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin vorbei, um mit Ihnen zu beten und Ihnen beizustehen (Tel 041 497 25 23). Wenn das Pfarramt nicht besetzt ist, werden Sie mit der Notfallnummer weiter vermittelt.
Da können auch die Termine und weitere Abklärungen besprochen werden, da viele Angehörige anwesend sind und die Absprache einfacher ist. Solche konkreten Überlegungen und Entscheidungen können in der Leere nach einem Tod auch Halt und Struktur geben.
Wenn der Besuch des Seelsorgers nicht nötig oder möglich ist, machen Sie einen Termin zur Besprechung der Beisetzung ab!
Das Sekretariat wird mit Ihnen die Personalien aufnehmen und den Seelsorger oder die Seelsorgerin für die Beisetzung vermitteln.
Gehören Sie einer anderen Konfession, Kirche oder Religion an, nehmen Sie mit den Verantwortlichen dieser Institution Kontakt auf.

Bestattungsinstitut
Nach einem Todesfall benachrichtigen Sie ein Bestattungsinstitut. Dabei müssen Sie folgende Fragen klären oder geklärt haben:
Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation)
Name und Jahrgang des Verstorbenen für das Kreuz
Zeitpunkt des Einsargens
Blumendekoration
Transport (Friedhof, Kremationsort).

Bestattungsart
Bei der Erdbestattung wird der Sarg durch das Bestattungsinstitut in die Aufbahrungshalle oder Totenkapelle gebracht. Es ist möglich, den Sarg auch noch einige Zeit zu Hause zu behalten. Wenn der Tod in der Nacht eintritt und der Tote richtig vorbereitet wird (Spitex), kann das Einsargen auch am Morgen vorgenommen werden. Bei der Erdbestattung muss die Beerdigung innerhalb von 48 bis 96 Stunden stattfinden.
Bei der Feuerbestattung (Kremation) müssen Sie einen Termin abmachen. Dabei hilft auch der Bestatter weiter. Es ist sinnvoll, den Sarg einige Zeit in der Totenkapelle aufzustellen, damit Abschied genommen werden kann und erst später zur Kremation zu bringen. Der Sarg kann aber auch direkt ins Krematorium gebracht werden. Für Transport, Kremation und Bestattungsart der Urne sind die Angehörigen verantwortlich. Der Bestatter hilft weiter. Es ist hilfreich, zur Urne ein Foto des Verstorbenen zu stellen.
Folgende Kriterien können zur Entscheidung Erdbestattung oder Kremation beitragen: Was ist der Wunsch des Toten? Gibt es ein Grab eines Verwandten, das in den nächsten 15 Jahren nicht aufgehoben wird? Wie wird die Betreuung des Grabes sein?
Nach der Kremation stehen folgende Möglichkeiten offen:
Urne in das Grab eines verstorbenen Angehörigen auf dem Friedhof
Urne in einem eigenen Urnengrab mit Grabstein auf dem Friedhof
Asche im Gemeinschaftsurnengrab mit oder ohne Name beim Gemeinschaftsgrab
In Malters: Urne im Urnenhain in eines der sieben Felder mit einem Stein mit Name

In der Natur: Urne oder Asche direkt in die Erde oder Asche zerstreuen auf der Erde oder im Gewässer (Einwilligung des Besitzers)

Zivilstandsamt
Wenn der Angehörige in der Gemeinde gestorben ist, melden Sie sich auf der Gemeindekanzlei. Die Gemeindekanzlei nimmt dann mit dem Regionalen Zivilstandsamt Kontakt auf. Auf dem Regionalen Zivilstandsamt wird die Bestattungsbewilligung ausgestellt.
Wenn der Tod im Altersheim oder im Spital eingetreten ist, nimmt das Altersheim oder das Spital Kontakt mit dem Regionalen Zivilstandsamt auf.
Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit der Gemeindekanzlei auf!
Ist die Bestattung in einer anderen Gemeinde oder im Ausland, wenden Sie sich zuerst ebenfalls an die Gemeindekanzlei.
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Ärztliche Todesbescheinigung
Familienbüchlein
Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung des / der Verstorbenen.
Ausländer müssen zudem den Pass, den Ausländerausweis und den Eheschein mitbringen. Sie müssen zusätzlich das Konsulat des Heimatstaates benachrichtigen.

Friedhofverwaltung
Die Gemeindekanzlei nimmt Kontakt mit der Friedhofverwaltung auf. Da besprechen Sie die Auswahl des Grabes oder des Urnengrabes, die Benachrichtigung des Totengräbers, die Kosten…

Pfarramt
Mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin besprechen Sie dann die Gestaltung der Bestattungsfeier:
Beisetzung auf dem Friedhof ohne weitere Feier in der Kirche
Beisetzung auf dem Friedhof mit anschliessendem Abschiedsgottesdienst in der Kirche mit oder ohne Kommunionfeier resp. Eucharistiefeier.

Bestattung in der Natur
Gestaltung des Abschiedsgottesdienstes (Lieder, Musik, Gebete, Zeichen, Foto, Gegenstände und Gestaltung vor Altar, Kondolenz gewünscht/nicht gewünscht, Einladung zum Imbiss, Kollekte)
Musik: Wenn die verstorbene Person (Ehren-) Mitglied oder ein naher Angehöriger Mitglied eines Musikvereines oder eines Chores ist, wird der Verein in der Regel bei der Beerdigung oder beim Dreissigsten den Gottesdienst mitgestalten. Zur näheren Abklärung nehmen die Angehörigen Kontakt mit dem entsprechenden Verein auf.
Lebenslauf: Der Lebenslauf soll die Persönlichkeit der Verstorbenen zeigen (Kindheit und Jugend, Beruf und Arbeit, Familie, Freizeit und Hobbys, Charakter und Eigenarten, Krankheit und Tod)
Opfer / Kollekte: Die Angehörigen bestimmen zusammen mit dem Seelsorger das Opfer (Spitex, soziale Institution, Hilfswerk, Missionsgesellschaft, Spezialfonds Altersheim…)

Termine:
Beisetzung in Malters: Dienstag bis Freitag, 10 Uhr / Samstag, 9 Uhr (Erdbestattung oder Urne) oder 11 Uhr (nur Urne)
Beisetzung in Schwarzenberg: Dienstag bis Samstag, 09.30 Uhr

Verkündigung: Der Todesfall wird in Malters um 15 Uhr und in Schwarzenberg um 17 Uhr verkündet und im Anschlagkasten bei der Kirche und auf der Homepage bekanntgegeben und im nächsten Gottesdienst verkündet.

Merkblatt Todesfall Gemeinden:
Malters
Schwarzenberg

Zuständigkeit
Die Kirche richtet sich nach dem Territorialprinzip. Die Leitung der Wohnortspfarrei ist grundsätzlich zuständig für die Katholikinnen und Katholiken am Wohnort. 
Wenden Sie sich deshalb an das Pfarramt Malters-Schwarzenberg – auch wenn Sie auswärts taufen oder einen anderen Taufspender haben!
Im Pastoralraum Malters-Schwarzenberg taufen der Pastoralraumleiter Othmar Odermatt, der leitende Priester Joseph Lourdusamy und die Pfarreiseelsorgerin Gabriele Dülberg.

Taufort
Eigentlicher Taufort ist die Pfarrkirche. Auf Wunsch können die Taufen auch in Schachen, Blatten und Eigenthal stattfinden.

Taufzeiten
Getauft wird in der Regel am Sonntag um 11.30 Uhr. Es können zwei bis drei Kinder gleichzeitig getauft werden. Einmal im Monat taufen wir auch am Samstag um 17.00 Uhr.
Wenden Sie sich für den konkreten Tauftermin an das Sekretariat Malters-Schwarzenberg: 041 497 25 23 oder info@kath-msb.ch.

Paten
Wählen Sie für das Patenamt Menschen mit christlichem Hintergrund aus. Mindestens einer der Paten sollte der katholischen Kirche angehören und gefirmt sein.

Taufbesuch
Vor der Taufe gibt es den Taufbesuch. Ziel dieses Besuches ist das Kennenlernen der Familie und des Taufkindes. Weitere Themen sind Musik und Lieder, Wünsche und Bitten für das Kind (durch Eltern, Geschwister, Paten…), Auswahl von biblischen Texten, Erklären der Zeichen usw.

Tauflieder
Eine Sammlung von geeigneten Liedern für die Taufe können Sie hier anhören:
1. Chlini Händ
2. Engel
3. Ein kleines Wunder
4. Halleluja
5. Fasch wie es Gebät
6. Gott sorget
7. Es Gschänk vom Himmel
8. I jedem Chind
9. I wünsche dir

Taufkerze
Üblich ist, dass die Patin oder der Pate die Taufkerze besorgt (Papeterien, Internet, Kerzenfabriken, private Kerzenhersteller…).

Taufsymbol
Beim Vorbereitungsgespräch bekommen Sie vom Seelsorger ein leeres Taufsymbol aus Holz (Blüte, Herz oder Schmetterling), die Sie gestalten (Foto des Kindes, Farben, Wünsche). Diese wird während der Tauffeier an den Taufbaum gehängt.

Tauffamilientreffen
Jährlich, laden wir alle Täuflinge des ganzen Jahres mit Familien zu einer Tauffamilienfeier ein. Diese Feier findet beim Fest “Taufe Jesu” Mitte Januar statt. Bei dieser Feier wird die Taufblume wieder entfernt und kann mitgenommen werden.

Zuständigkeit
Die Kirche arbeitet nach dem Territorialprinzip. Die Leitung des Wohnortspfarramtes ist grundsätzlich zuständig für die Katholikinnen und Katholiken am Wohnort. Für die kirchliche Trauung wenden Sie sich an das Pfarramt der Pfarrei, in der die Braut wohnt!

Trauungsort
Es ist Wunsch der Kirche, dass die Trauung in der Pfarrkirche am Wohnort durch Priester, Diakon oder Pfarreileiter des Wohnorts durchgeführt wird. Es ist auch möglich, an einem andern Ort in der Kirche oder Kapelle zu heiraten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig (1 Jahr vor der Trauung) auf dem zuständigen Pfarramt, ob der Termin frei ist und reservieren Sie provisorisch die Kirche oder Kapelle!
Reservieren Sie erst nach dem Gespräch mit dem gewünschten Trauvorsteher definitiv Kirche und Kapelle!

Trauvorsteher
Wenn beide Brautleute katholisch sind, kann ein Priester oder Diakon oder unter bestimmten Bedingungen auch der Pfarreileiter oder die Pfarreileiterin die Trauung durchführen. Der Pfarreileiter oder die Pfarreileiterin darf die Trauung vornehmen, wenn das Brautpaar im Pastoralraum heiratet, wenn es keine Eucharistie (Messe) wünscht.

Trauung mit einem nichtkatholischen Partner
Wenn ein Partner reformiert ist (Mischehe oder konfessionell verbundene Ehe), melden Sie sich sowohl auf dem reformierten wie auch auf dem katholischen Pfarramt. Die Trauung kann der reformierte Pfarrer oder der katholische Priester oder Diakon oder mit den oben genannten Einschränkungen auch der Pfarreileiter oder die Pfarreileiterin vornehmen. Es ist auch möglich, dass der reformierte und der katholische Trauvorsteher gemeinsam diese (ökumenische) Trauung durchführen.
Wenn ein Partner konfessionslos oder einer anderen Kirche oder einer anderen Religion angehört, dann erkundigen Sie sich auf dem Wohnortspfarramt!

Ehedokumente
Eine kirchliche Trauung ist nach katholischen Verständnis nicht nur ein Bund (Sakrament), sondern auch ein Vertrag. Deshalb muss ein Ehedokument ausgefüllt werden. Grundsätzlich ist die Leitung des Wohnortspfarramtes dafür zuständig. Mit seinem Einverständnis kann auch der katholische Trauvorsteher dieses Dokument ausfüllen.

Taufschein für Ehe
Für das Ausfüllen des Ehedokumentes braucht es einen Taufschein für die Ehe. Diesen Schein erhalten Sie auf dem Pfarramt der Pfarrei, in der Sie getauft wurden.

Ehevorbereitungskurse
Die Ehe ist nicht einfach ein (Kurz-)Abenteuer, sondern ein lebenslanges Abenteuer. Deshalb werden Brautleute zu Ehe- und Partnerschafts-Seminaren eingeladen. Sie bieten die Möglichkeit, sich mit Fragen über die Beziehung in Ehe und Partnerschaft aus-ein-ander-zu-setzen. Es ist eine gute Gelegenheit, miteinander über die bisherige Beziehung nachzudenken und an der gemeinsamen Zukunft zu arbeiten. Das Pfarramt hilft ihnen weiter.
Kursunterlagen und -anmeldungen finden Sie im Schriftenstand der Pfarrkirche und auf dem Pfarramt und auf der Homepage des Bistums.

Die Trauungsvorbereitung
Mit dem Trauvorsteher besprechen Sie dann die Gestaltung der Trauung. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Es ist Ihre Trauung. Hilfreich ist auch die Internetseite Trauspruch
Möglicher Inhalt dieses Gespräches:
– Thema, roter Faden (Hochzeitsanzeige)
– Musik, Lieder
– Gebete und Texte
– Zeichen und Symbole

Die Trauung
Wenden Sie sich vor der Trauung für die letzten Absprachen (Blumenschmuck, Musik…) an die Sakristanin oder den Sakristanen!

Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Kirche interessieren und einen Eintritt oder einen Übertritt erwägen. Informationen dazu finden Sie unter:
www.kircheneintritt-lu.ch

Wenn Sie einen Austritt aus der Kirche erwägen, sind wir dankbar, wenn Sie sich für ein Gespräch an das Pfarramt wenden. Für einen Austritt senden Sie einen eingeschriebenen Brief an: Katholische Kirchgemeinde, Kirchrain 2, 6102 Malters. Sie müssen nur schreiben, dass Sie aus der katholischen Kirche und aus der Kirchgemeinde Malters oder Schwarzenberg austreten möchten. Dankbar sind wir, wenn Sie dazu einen Grund schreiben – besonders, wenn der Anlass dazu bei einem Ereignis oder bei Personen in der Pfarrei oder in der Kirchgemeinde ist.

Die Krankenseelsorge richtet sich an Menschen, die durch Krankheit nicht mehr am Gemeindeleben teilnehmen können. Die Krankheit bringt die Wirklichkeiten von Leid und Tod zur Sprache. Die Kranken wünschen sich dann oft in dieser schweren Situation die Kommunion bei sich zu Hause oder ein Gespräch mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin

Für Hauskommuniondienst und Einzelseelsorge melden Sie sich beim Pfarramtsekretariat: 041 497 25 23

Für die Alters- und Krankenseelsorge im Alterswohnheim Bodenmatt sind Gabriele Dülberg, Pfarreiseelsorgerin, und die anderen Seelsorgepersonen zuständig

Gottesdienste in der Kapelle des Alterswohnheimes Bodenmatt:
Donnerstag, 10.00 Uhr Wort- und Kommunionfeier (in der Regel am 2. und 4. Donnerstag des Monats)
Samstag, 15.30 Uhr Rosenkranz-Gebet
Sonntag, 10.00 Uhr Wort- und Kommunionfeier
Freitags um 10.00 Uhr bietet die reformierte Teilkirchgemeinde Malters eine Andacht in der Kapelle an, zu der alle Menschen eingeladen sind

Gottesdienste in der Pflegewohngruppe Sonne, Schwarzenberg
Dienstag, 10.15 Uhr (in der Regel am 2. und 4. Dienstag des Monats)

Im Pfarreisekretariat helfen wir Ihnen gerne weiter.

Von Dienstag bis Freitag, von 8 bis 11.30 und von 14 bis 17 Uhr sind wir unter 041 497 25 23 erreichbar (Während den Schulferien nur vormittags).

Neben den Öffnungszeiten gibt Ihnen der Anrufbeantworter für dringende Notfälle eine Nummer an. Sie werden mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin verbunden.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Anliegen und Fragen per mail zu senden: E-Mail